Der Hofer Stadtrat und der Kreistag des Landkreises Hof haben in ihren jüngsten Sitzungen den Neuerlass der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung beschlossen. Was sich ab 1. Januar 2026 ändert: Biologisch abbaubare Beutel und alle Biokunststoffe – unabhängig von Zertifizierung oder Kennzeichnung – dürfen ab 1. Januar 2026 nicht mehr in der Bioabfalltonne entsorgt werden. Zulässig sind ausschließlich Papiertüten oder lose eingebrachte Bioabfälle.
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